# Zedl – Compliance & Aufbewahrung

Zedl unterstützt Nutzer bei der gesetzeskonformen Aufbewahrung von Belegen gemäß den Anforderungen in Österreich (BAO), Deutschland (GoBD/HGB) und der Schweiz.

## Aufbewahrungsfristen

| Land | Rechtsgrundlage | Mindestfrist |
|------|----------------|--------------|
| Österreich | §132 BAO | 7 Jahre |
| Deutschland | §147 AO / HGB | je nach Unterlage 6, 8 oder 10 Jahre |
| Schweiz | OR Art. 958f | 10 Jahre |

Kurzform für Rechtsfristen: **AT: meist 7 Jahre. DE: je nach Unterlage 6, 8 oder 10 Jahre. CH: meist 10 Jahre. Sonderfälle können längere Fristen auslösen.**

Zedl ermöglicht produktseitig die Speicherung von Belegen für die Dauer des Abonnements bis zu **10 Jahre**. Das ist eine Produkt-/Tarif-Speicherdauer, keine pauschale Rechtsaussage für alle Unterlagen.

## GoBD (Deutschland)

Die **GoBD** (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) stellen Anforderungen an elektronische Belege:

- **Unveränderlichkeit:** Gespeicherte Belege in Zedl können nicht unbemerkt verändert werden; Änderungen an Metadaten werden protokolliert
- **Lesbarkeit:** Belege sind jederzeit als Original abrufbar (Download der Originaldatei)
- **Vollständigkeit:** Zedl warnt aktiv bei unvollständigen Pflichtangaben (fehlendes Datum, fehlende Rechnungsnummer, fehlender Lieferant)
- **Verfahrensdokumentation:** Zedl stellt keine offizielle Verfahrensdokumentation bereit; Nutzer sind für die Erstellung einer eigenen Verfahrensdokumentation verantwortlich

**Wichtiger Hinweis:** Zedl ist ein Hilfsmittel zur Belegablage und erhebt keinen Anspruch auf vollständige GoBD-Zertifizierung. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

## BAO (Österreich)

Die **BAO** (Bundesabgabenordnung) §132 verlangt die Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen meist für 7 Jahre. Sonderfälle können längere Fristen auslösen.

## Rechnungspflichtangaben

Zedl prüft automatisch, ob häufige Pflichtangaben auf Rechnungen vorhanden sind:

- Rechnungsdatum
- Lieferant / Händlername
- Rechnungsnummer
- Gesamtbetrag

Fehlende Pflichtangaben werden mit dem Hinweis „Prüfung erforderlich" markiert. Die Prüfung ist eine Triage-Hilfe, kein Rechtsersatz.

## Umsatzsteuer & Auslandsbelege

- **Reverse Charge:** Zedl erkennt typische Hinweise auf das Reverse-Charge-Verfahren im Belegtext automatisch und markiert diese Belege
- **Auslandsbelege:** Wenn das Lieferantenland nicht dem Heimatland des Nutzers entspricht, wird der Beleg als Auslandsbeleg markiert
- **USt im Ausland:** Wenn bei einem Auslandsbeleg Umsatzsteuer ausgewiesen ist, erscheint ein Warnhinweis (typisches Risikosignal für falsche Steuerbehandlung)

Diese Hinweise sind Triage-Werkzeuge. Die steuerliche Beurteilung obliegt dem Nutzer und seinem Steuerberater.

## Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

- Datenspeicherung in der EU (Deutschland)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verfügbar
- Details: `/legal/dpa`, `/legal/privacy`
